Rechtsprechung
VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, Abs. 4, § 34 Abs. 1, § 77 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1, § 60 Abs. 7, § 60a Abs. 2c; RL 2011/95/EG Art. 4 Abs. 4
Keine Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten in Äthiopien - rewis.io
Keine Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten in Äthiopien
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (16)
- VG Bayreuth, 23.08.2018 - B 7 K 17.32608
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Äthiopien
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
In Anbetracht der aktuellen politischen Entwicklungen im Frühjahr und Sommer 2018, sind nach Auffassung des Gerichts Zwangsrekrutierungen - selbst durch die Liyu-Police - noch unwahrscheinlicher geworden, da das äthiopische Parlament am 05.07.2018 die Einstufung der ONLF als terroristische Organisation aufgehoben hat und daher ein verstärkter Einsatz bzw. ein erhöhter Personalbedarf der Liyu-Police mit dem Ziel, die ONLF zu bekämpfen, nicht mehr ersichtlich ist (vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 23.08.2018 - B 7 K 17.32608 - juris).Es sind auch keine besonderen, in der Person des Klägers liegenden, Umstände ersichtlich, die auf eine erhöhte Gefährdung im Verhältnis zu sonstigen Angehörigen der Zivilbevölkerung schließen lassen (vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 23.08.2018 - B 7 K 17.32608 - juris).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG ist unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - juris).Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann landesweit oder regional bestehen und muss sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - juris).Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.4.1985 a.a.O.).
- VGH Bayern, 09.11.2017 - 21 ZB 17.30468
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen nachvollzogen und Vorgaben zu den qualitativen Anforderungen an ärztliche Atteste in § 60 a Abs. 2c AufenthG gemacht (BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris; B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris; VG Bayreuth, B.v. 8.8.2018 - B 7 S 18.31388 - juris). - VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105
Keine Zulassung der Berufung
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen nachvollzogen und Vorgaben zu den qualitativen Anforderungen an ärztliche Atteste in § 60 a Abs. 2c AufenthG gemacht (BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 18.30105 - juris; B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris; VG Bayreuth, B.v. 8.8.2018 - B 7 S 18.31388 - juris). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Nach der Rechtsprechung ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 11.09.2007 - 10 C 17/07 - juris). - VGH Bayern, 23.11.2012 - 13a B 12.30061
Im Hinblick auf die verschiedenen Ausprägungen des Krankheitsbildes einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Vielmehr entspricht der Begriff der Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dem asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für "diesen Ausländer" das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten oder erheblichen Gefährdungssituation statuiert (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 13a B 12.30061 - juris). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris; VG Augsburg, U.v. 11.7.2016 - Au 5 K 16.30604 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11
Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber
Auszug aus VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 7 K 17.32465
Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 - juris; HessVGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris). - VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
Afghanistan Gefährdungslage in Herat
- VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Ansbach, 19.09.2017 - AN 3 K 16.30505
Keine drohende Verfolgung in Äthiopien allein wegen einer nicht herausgehobenen …
- VG Ansbach, 14.02.2018 - AN 3 K 16.31836
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Bayreuth, 13.03.2018 - B 7 K 17.31917
Oromo in Äthiopien unterliegen keiner sog. "Gruppenverfolgung"
- VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 7 K 17.32889
Erfolglose Klage eines Äthiopiers auf Anerkennung als Flüchtling
- VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749
Asylrecht (Gambia), Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und § 60 Abs. 7 Satz 1 …
Insbesondere ist im Rechtskontext des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anerkannt, dass keine konkrete Gefahr vorliegt, wenn etwaige Schwierigkeiten bei der Medikamentenversorgung im Herkunftsland für sich genommen durch die Mitnahme eines hinreichend großen Medikamentenvorrats abgemildert werden können (…vgl. HessVGH, U.v. 23.2.2006 - 7 ZU 269/06.A - juris Rn. 6;… vgl. auch VG Regensburg, U.v. 27.3.2019 - RO 2 K 18.32253 - juris Rn. 27; VG Bayreuth, U.v. 24.8.2018 - B 7 K 17.32465 - juris Rn. 68). - VG Chemnitz, 15.03.2019 - 2 K 2023./17 Dadurch wird der Kläger, der bereits einen ernsthaften Schaden erlitten hat oder von einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, von der Notwendigkeit entlastet, stichhaltige Gründe dafür darzulegen, dass sich die in einem solchen Schaden begründenden Umstände bei Rückkehr in sein Herkunftsland erneut realisieren werden (zu Vorstehendem: VG Bayreuth, Urt. v. 24.08.2018 - B 7 K 17.32465 -, juris).
- VG Sigmaringen, 18.06.2020 - A 1 K 5792/17 Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass sich letztlich auch nach Auskunftslage keinerlei Hinweise da rauf ergeben, dass von der äthiopischen Armee in der Somali-Region in jüngerer Ver gangenheit noch Zwangsrekrutierungen durchgeführt worden sind (vgl. dazu ausführ lich VG Bayreuth, Urteil vom 24. August 2018 - B 7 K 17.32465 - , Rn. 46-47 sowie Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 12. Dezember2019-8 B 19.31004- , Rn. 29, jeweils in juris).
- VG München, 15.01.2020 - M 12 K 17.45876 In Anbetracht der aktuellen politischen Entwicklungen seit 2018 in Äthiopien sind nach Auffassung des Gerichts Zwangsrekrutierungen durch die Liyu-Police noch unwahrscheinlicher geworden, da das äthiopische Parlament am 5. Juli 2018 die Einstufung der ONLF als terroristische Organisation aufgehoben hat und daher ein verstärkter Einsatz bzw. ein erhöhter Personalbedarf der Liyu Police mit dem Ziel, die ONLF zu bekämpfen, nicht mehr ersichtlich ist (VG Bayreuth, U.v.23.8.2018 - B 7 K 32608 - juris; VG Bayreuth, U.v. 24.8.2018 - b 7 K 17.32465 - juris).